Mittels des Apparates für Tiefentherapie in der Frauenklinik der Universität zu Okayama wurde Ovariumbestrahlung vom Rücken her vorgenommen. Die Resultate sind wie folgt: I. Die Bestrahlungsdosis. Mit einer 1/3 H.E.D. können Mäuse zum Teil kastriert, zum Teil nicht kastriert werden. Mit der Dosis über 2/3 H.E.D. kann man ohne Ansnahme die Kastration herbeiführen. II. Der Geschlechtscyclus nach der Ovariumbestrahlung. 1) Nach der Röntgenkastration geht der Geschlechtscyclus noch nicht verloren. Vielmehr kommt es nach 5-9 Wochen zur Verlängerung des Oestrus und zur Verkürzung des Dioestrus. 2) Die starke Verlängerung des Oestrus nach der Röntgenbestrahlung ist nur nach der vollständigen Kastration zu beobachten. Ohne deutliche Zerströungserscheinung in den Ovarien wird keine Verlängerung des Oestrus beobachtet. 3) Wenn die Röntgenkastration im jugendlichen Stadium vorgenommen wird so stellt sich der Geschlechtscyclus im Vergleich mit den nicht bestrahlten Tieren etwas später ein. 4) Auch wenn man die Reizbestrahlung der Ovarien vornimmt, so kann man dennoch die Einstellung des Geschlechtscyclus nicht beschleunigen. III. Die histologische Veränderung der Geschlechtsorgane nach der Röntgenkastration. 1) Vagina: Gleich wie bei den normalen Tieren zeigt sie je nach dem Stadium des Geschlechtscyclus verschiedene Bilder. Jedoch beobachtet man manchmal, dass die Vagina bei ein und demselben Organismus gleichzeitig einen ganz verschiedenen Cyclus, d.h. in der einen Partie den Zustand des Oestrus, in der anderen den des Dioestrus zeigen kann. 2) Uterus: Meistens ist der Uterus im Vergleich zum normalen Organ kleiner. Gewöhnlich zeigt er eine der cyclischen Veränderung der Vaginalschleimhaut entsprechende cyclische Veränderung, jedoch macht sich diese Beziehung manchmal nicht geltend. 3) Ovarium: a) Unter den histologischen Bestandteilen des Ovariums ist das Follikelsystem gegen die Röntgenstrahlen am empfindlichsten. Die Zellen des Corpus luteum werden nicht beeinflusst. Die interstitialen Zellen wuchern vielmehr nach der Kastration. b) Die Empfindlichkeit der Follikel ist um so stärker, je mehr die Follikel sich entwickeln. Die Reagierbarkeit der primären Follikel ist am schwächsten. c) In den grossen Follikeln degenerieren zum ersten Male die Eizellen. Dann werden die Zellen der Tunica granulosa zerstört, und die Theca interna wuchern, wodurch das Corpus luteum obliterans gebildet wird. d) In den kleinen und primären Follikeln kann die Degeneration der Zellen der Tunica granulosa derjenigen der Eizellen vorangehen. Dazu kommt, dass die Follikel ohne Wucherung der Theca interna allmählich verschwinden. e) Die Degeneration der Follikelzellen tritt zunächst in der Tunica granulosa der inneren Schicht auf, um sich allmählich auf das Tunica granulosum des Randes zu verbreiten. f) Fast gleichzeitig mit dem Verschwinden der normalen Follikel nach der Röntgenkastration entstehen in der Nahe des Keimepithels der Oberfläche des Ovariums kleine spezifische Follikel, welche aus einschichtigen Zellen der Tunica granulosa bestehen und keine Eier enthalten. g) Keimepithelzellen und Tunica albuginea zeigen keine Veränderung. IV. Zusammenhang zwischen der Veränderung des Ovariums und dem Geschlechtscyclus nach der Röntgenkastration. 1) Die Degeneration, die Zerstörung und das Verschwinden der Eier und Follikelzellen über auf die cyclischen Veränderung des Scheideinhaltes keinen Einfluss aus. 2) Wenn Follikel und Corpus luteum verschwinden und die interstitialen Zellen allein zurückbleiben, so verlängert sich der Oestrus. 3) Obwohl man bei dem aus interstitialen Zellen allein bestehenden Ovarium die cyclische Veränderung schwer nachweisen kann, so kann man doch in Uterus-Scheideschleimhaut eine deutliche cyclische Veränderung beobachten 4) Wenn man nach der Röntgenkastration beiderseitige Ovarien exstirpiert, so verschwindet der Geschlechtscyclus und es bleibt nur Dioestrus. 5) Aus oben erwähnter Tatsache kann man schliessen, dass das Ovarium selbst für den Geschlechtscyclus ein unentbehrliches Organ ist, während Follikel und Corpus luteum das nicht sind.V. Röntgenkastration bei Schwangerschaft. 1) Die Röntgenkastration kann in der ersten Hälfte der Schwangerschaft eine Ursache des Abortus sein, aber in der zweiten Hälfte ist die Wirkung nicht so bestimmt, so dass sie bald als ein veranlassendes Moment für die Unterbrechung der Schwangerschaft in Frage kommt, bald nicht. 2) Auch wenn man bei der Schwangerschaft Röntgenkastration vornimmt, so tritt der Oestrus doch während der Schwangerschaft nicht ein. Es ist selten, dass der Oestrus am ersten Tage der Unterbrechung wie bei normaler Geburt auftritt. Nach ca 6 Wochen kommt es zur starken Verlängerung des Oestrus. VI. Die Injektion des Harnes der Schwangeren und die Transplantation des Vorderlappens des Hypophyse nach der Röntgenkastration. 1) Soweit die Follikel nach der Röntgenkastration zurückgeblieben sind, d. h innerhalb 5 Wochen, kann man durch Transplantation oder Injektion die Follikel reifen und blutende Follikel sich bilden lassen. 2) Innerhalb 5 Wochen nach der Röntgenkastration haben Injektion und Transplatation Oestrus zur Folge. 3) Nach dem Verschwinden der Follikel (meistens nach 6 Wochen) kommt es durch Injektion oder Transplantation nur zur Hypertrophie und Hyperämie des interstitialen Gewebes. Oestrus kann nicht hevorgerufen werden, Der Harn der Schwangeren oder der Vorderlappen der Hypophyse sind insofern fahig, den Oestrus zu veranlassen, als sie die Follikel zur Reife bringen. 4) Wenn man nach der Röntgenkastration wiederholt Injektion vornimmt, so zeigt die Uterus-und Scheideschleimhaut die gleiche Veränderung, wie man sie nach wiederholter Injektion bei normalen Tieren beobachten kann.